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4. Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Spiegel lokaler Unterschiede

4.1 Das Volumen der Hilfen zur Erziehung im lokalen Vergleich

Für einen Vergleich der Hilfen zur Erziehung auf der Ebene der Zuständigkeitsbereiche lokaler Jugendämter wird die Gesamtzahl der im Jahr 2022 beendeten und am 31.12.2022 laufenden Hilfen in einem Jugendamtsbezirk – ohne Eingliederungshilfen und ohne Erziehungsberatung – ins Verhältnis zur unter 21-jährigen Bevölkerung gesetzt. Die Inanspruchnahmequoten in den einzelnen Jugendamtsbezirken variieren zwischen einem Minimalwert von 67 Hilfen pro 10.000 der unter 21-Jährigen bis zu einem Maximum von 789. Würden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes mit der höchsten Quote genauso viele junge Menschen leben wie im Jugendamtsbezirk mit der niedrigsten Quote, würden dort also fast 12-mal so viele Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen.

Solch große Unterschiede dürften kaum dadurch zu erklären sein, dass der erzieherische Bedarf in einem Ort um das 12-fache höher ist als in einem anderen. Auch handelt es sich bei den höchsten Inanspruchnahmequoten um Einzelfälle. Da die Gründe für diese Angaben hier nicht herausgearbeitet werden können1 und um Verzerrungen durch ungewöhnlich hohe oder niedrige Werte zu vermeiden, werden zusätzlich Differenzen berechnet, wenn sowohl die 20 Kommunen mit den höchsten Inanspruchnahmequoten als auch die 20 mit den geringsten Werten herausgefiltert werden. Die Werte bewegen sich dann zwischen 129 und 578 Punkten, also Hilfen pro 10.000 unter 21-Jährigen. Das bedeutet, dass selbst unter Ausschluss der jeweils „extremsten“ Jugendämter die Kommune mit den höchsten Werten immer noch über viermal so viele Hilfen zur Erziehung gewährt wie die Kommune mit der niedrigsten Inanspruchnahmequote.

Wie in Tabelle 4.1 dargestellt, sind die Inanspruchnahmequoten jedoch sehr ungleich verteilt. Teilt man die Jugendamtsbezirke in 5 Gruppen auf1, ist erkennbar, dass etwas weniger als die Hälfte der Jugendämter (45%) über Inanspruchnahmequoten zwischen 210 und bis zu 355 Punkten im Jahr 2022 verfügte. Bei insgesamt 35% der Jugendämter sind es 355 und mehr Punkte, wobei sie sich über einen sehr breiten Wertebereich verteilen.

Der Variationskoeffizient, der eine Maßzahl für Unterschiedlichkeit zwischen den Jugendamtsbezirken darstellt, ermöglicht einen Vergleich auch über verschiedene Wertebereiche und Datenbestände hinweg. Die größte Unterschiedlichkeit lässt sich innerhalb der Wertebereiche 0 bis unter 210 und 210 bis unter 355 erkennen. Im Vergleich zu den Variationskoeffizienten der Datenbasis 2021 zeigt sich keine nennenswerte Veränderung der Unterschiedlichkeit.

TAB 4.1:

Hilfen zur Erziehung (einschließl. der Hilfen für junge Volljährige, ohne Erziehungsberatung) nach Inanspruchnahmeklassen (Jugendamtsbezirke; 2022; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Hilfen)

Inanspruchnahme zwischen … und … PunktenAnzahl der KommunenVerteilung der Anzahl in %MedianArithmetisches MittelVariations­koeffizient
0 bis unter 21011020%1661600,21
210 bis unter 35525045%2762800,15
355 bis unter 50014726%4084140,10
500 bis unter 645387%5535560,07
645 und mehr102%6786880,07
Gesamt555100%3023180,40

Methodischer Hinweis: Abhängige Variable ist die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung pro 10.000 der unter 21-Jährigen auf der Basis der Summe aus am 31.12. andauernden und beendeten Leistungen pro Jugendamtsbezirk.
Lesebeispiel: In Deutschland wird für 110 Jugendämter eine Inanspruchnahme von unter 210 Hilfen pro 10.000 der unter 21-Jährigen ausgewiesen. Das sind 20% der Jugendämter. Der Medianwert liegt für diese Gruppe bei 166 Inanspruchnahmepunkten, das arithmetische Mittel bei 160 Inanspruchnahmepunkten.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2022; DOI: 10.21242/22517.2022.00.00.1.1.0; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Die Einteilung der Kommunen in Klassen und damit in „Farben“ auf der Karte wird in jedem Jahr auf Basis der aktuellen Daten neu berechnet, daher ist die Karte (vgl. Abb. 4.1) nicht direkt mit der der Vorjahre vergleichbar. Zu beachten ist außerdem, dass diese Form der Datendarstellung solche Kreise besonders betont, die über eine große Fläche verfügen – häufig leben jedoch gerade in Kreisen mit großer Grundfläche verhältnismäßig wenige junge Menschen, sodass der optische Eindruck nicht der absoluten Hilfezahl entspricht.

Die Karte verdeutlicht, dass die Jugendamtsbezirke mit den höchsten Inanspruchnahmequoten im Norden, insbesondere im Nordosten Deutschlands liegen. Auch im Westen, etwa in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens sind häufiger überdurchschnittliche Inanspruchnahmequoten zu verzeichnen. In Bayern hingegen ist der mit Abstand größte Anteil von Jugendämtern mit eher niedrigen Inanspruchnahmequoten zu erkennen.

ABB 4.1:

Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige, ohne Erziehungsberatung) nach Jugendamtsbezirken (Deutschland; 2022; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Hilfen; Angaben pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2022; DOI: 10.21242/22517.2022.00.00.1.1.0; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

  1. Zur Methodik der Aufteilung siehe Infokasten in Kap. 4.4.