2. Inanspruchnahme und Adressat:innen der erzieherischen Hilfen
Die Hilfen zur Erziehung stellen ein zentrales Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe dar und bieten jungen Menschen und deren Familien Unterstützung bei einem breiten Spektrum an familiären Problemen, Belastungen und Sozialisationsschwierigkeiten. Das bestehende differenzierte und flexible Instrumentarium sozialpädagogischer Handlungsformen umfasst Beratungsangebote und kurzzeitige familienunterstützende Hilfen, aber ermöglicht auch langfristige Unterbringungen außerhalb der eigenen Familie, wie bei der Vollzeitpflege oder Heimerziehung. Mit Blick auf das Ausgabenvolumen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich bei den erzieherischen Hilfen um das zweitgrößte Arbeitsfeld nach der Kindertagesbetreuung (vgl. hierzu Kap. 5).
In diesem Kapitel werden erstens die Hilfen zur Erziehung in der zeitlichen Entwicklung (vgl. Kap. 2.1) und zweitens die alters- und geschlechtsspezifische Inanspruchnahme (vgl. Kap. 2.2) betrachtet. Damit erfolgt eine Aktualisierung der Grundauswertungen zur allgemeinen Entwicklung im Rahmen des „Monitors Hilfen zu Erziehung“.