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2. Inanspruchnahme und Adressat:innen der erzieherischen Hilfen

2.2 Hilfen zur Erziehung – Die Bedeutung von Alter und Geschlecht

Altersspezifische Auswertungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen sind unter Steuerungsgesichtspunkten von großer Bedeutung. Analysiert man die Altersstruktur der am Jahresende andauernden Hilfen zeigt sich, welche Altersjahre am stärksten vertreten sind.1 Diese Erkenntnisse können zu einer genaueren fachlichen Planung und Steuerung der Hilfesysteme bei Problemlagen von jungen Menschen und deren Familien beitragen. 

Während Klein- und Kleinstkinder in den Hilfen zur Erziehung quantitativ geringer vertreten sind, nimmt die Zahl der Hilfeempfänger:innen der am Jahresende 2023 andauernden Hilfen bis zum Alter von 9 Jahren kontinuierlich zu und liegt in den älteren Altersgruppen nur etwas darunter, während die Inanspruchnahme von Hilfen bei jungen Volljährigen deutlich sinkt (vgl. Abb. 2.6). Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist die Inanspruchnahme nach absoluten Zahlen in den meisten Altersgruppen unter 18 Jahre leicht angestiegen, eine Ausnahme bilden die Kinder von 0 bis einschließlich 3 Jahren (bis zu -5%) sowie die 12-Jährigen (-2%), bei denen ein leichter Rückgang festzustellen ist. Bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung ist die Inanspruchnahme bei den unter 2-Jährigen hingegen leicht gestiegen. Die Inanspruchnahme von jungen Volljährigen im Alter von 18 und 19 ist in 2023 – sowohl in absoluten Zahlen als auch bevölkerungsrelativiert – deutlich angestiegen und bei den 21- bis unter 27-Jährigen nur leicht, während die Inanspruchnahme der 20-Jährigen hingegen geringfügig abgenommen hat.

ABB. 2.6:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Altersjahren (Deutschland; 2023; andauernde Leistungen am 31.12.; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2023; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Altersspezifische Unterschiede bei der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen

Die Inanspruchnahme einer Beratung, einer ambulanten Hilfe oder einer Fremdunterbringung ist je nach Altersgruppe der Adressat:innen unterschiedlich. Ambulante Leistungen werden häufiger von Familien mit (jüngeren) Kindern in Anspruch genommen. Demgegenüber sind in den Hilfen, die im Kontext von Fremdunterbringungen angeboten werden, erheblich mehr Jugendliche als Kinder zu finden. Dieses „Inanspruchnahmemuster“ ist für die vergangenen Jahre seit 2010 konstant. Die bereits festgestellte Expansion der Hilfen zur Erziehung (vgl. Kap. 2.1) hat hier im Großen und Ganzen nichts verändert. Das heißt im Einzelnen mit Blick auf die Leistungssegmente (vgl. Abb. 2.7):

  • Erziehungsberatungen: Die Entwicklung zwischen 2010 und 2023 zeigt einen Anstieg der Inanspruchnahme (vgl. Kap. 2.1), der auch mit Blick auf alle Altersgruppen zu beobachten ist. Beratungen werden im Jahr 2023 am meisten von Kindern im Alter von 6 bis unter 10 Jahren bzw. von deren Eltern in Anspruch genommen (bevölkerungsbezogen 152 pro 10.000 Kinder dieser Altersgruppe). An zweiter Stelle ist die Altersgruppe der 10- bis unter 14-Jährigen als Adressat:innen der Erziehungsberatung zu nennen (bevölkerungsbezogen 130 pro 10.000 Kinder dieser Altersgruppe). Leistungen der Erziehungsberatung erreichen damit in besonderer Weise Kinder im Grundschulalter, die unmittelbar vor einem Wechsel auf eine weiterführende Schule stehen, und Kinder in den ersten Jahren der weiterführenden Schule, einem scheinbar „riskanten Biografieabschnitt“, der auch bei Eltern vermehrt Beratungs- und Unterstützungsbedarf auslösen kann. Im Vergleich zu 2022 ist ebenfalls für fast alle Altersgruppen ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, am höchsten ist dieser in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen mit einer Steigerung von 11%.
  • Ambulante Hilfen: Das bestehende Übergewicht der ambulanten Hilfen gegenüber den Fremdunterbringungen (vgl. Kap. 2.1) ist insbesondere bis zu einem Alter von 14 Jahren zu erkennen. Bis dahin ist die Inanspruchnahmequote bei den ambulanten Hilfen im Vergleich zu den Fremdunterbringungen mehr als doppelt so hoch. Am häufigsten wurden ambulante Hilfen in 2023 von den 10- bis unter 14-Jährigen (244 pro 10.000), gefolgt von den 6- bis unter 10-Jährigen (221 pro 10.000) in Anspruch genommen. Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr sind damit insbesondere die Adressat:innen ambulanter Leistungen. Demgegenüber erhielten junge Volljährige vergleichsweise weniger ambulante Hilfen. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 zeigt sich für fast alle Altersgruppen zusammengefasst ein leichter Zuwachs der Fallzahlen in den ambulanten Hilfen (+2%), mit Blick auf einzelne Altersgruppen ist dieser Zuwachs bei den jungen Volljährigen (+7%) und den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 (+6%) am höchsten. Bei den unter 6-Jährigen ist hingegen ein Rückgang von -4% zu verzeichnen (ohne Abb.). Im längeren Zeitreihenvergleich ab 2010 ist die Inanspruchnahme in allen Altersgruppen gestiegen (vgl. Abb. 2.7).
  • Fremdunterbringungen: Bei der Altersverteilung der jungen Menschen in der Fremdunterbringung ist mit zunehmendem Alter bis zum Erreichen der Volljährigkeit eine steigende Inanspruchnahme zu beobachten. Zwischen 2010 und 2023 haben sich die Unterschiede zwischen den Altersgruppen jeweils noch einmal erhöht: (Klein-)Kinder werden eher seltener von ihrer Herkunftsfamilie getrennt und fremd untergebracht als ältere Kinder und Jugendliche. Für die jungen Volljährigen in Fremdunterbringungen ist hingegen eine deutliche Steigerung im Zeitvergleich zu erkennen. Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren bleiben die am häufigsten erreichte Altersgruppe in diesem Leistungsbereich: In 2023 weisen sie mit einer Quote von 179 pro 10.000 dieser Altersgruppe die höchste Inanspruchnahme auf (vgl. Abb. 2.7). Wird nur die Veränderung zwischen 2022 und 2023 betrachtet, zeigt sich eine Abnahme der Fallzahlen bei den unter 6-Jährigen (-2%) und den 10- bis unter 14-Jährigen (-1%), sowie eine geringfügige Steigerung von unter 1% bei den 6- unter 10-Jährigen. Deutlicher Zuwachs der Fallzahlen ist hingegen bei den Jugendlichen (+8%) und den jungen Volljährigen (+16%) festzustellen. Diese Entwicklung ist auf die Zunahme der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) seit 2022 zurückzuführen, die überwiegend in stationären Settings untergebracht werden und mit Erreichen der Volljährigkeit entsprechende Anschlusshilfen erhalten (vgl. Kap. 2.1).
ABB. 2.7:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten und Altersgruppen (Deutschland; 2010 und 2023; andauernde Leistungen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung)

* Die Fallzahlen der 18- bis unter 27-Jährigen werden auf die Bevölkerungszahl der 18- bis unter 21-Jährigen bezogen.
** Die Fallzahlen insgesamt werden auf die unter 21-Jährigen bezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Mehr Jungen als Mädchen in den Hilfen zur Erziehung

Vergleicht man den Anteil von Jungen bzw. jungen Männern und Mädchen bzw. jungen Frauen2 in den erzieherischen Hilfen, wird deutlich, dass der Anteil der männlichen Adressaten im Jahr 2023 mit 54% an allen Hilfen zur Erziehung überwiegt (vgl. Abb. 2.8). An dieser Verteilung hat sich in den vergangenen Jahren wenig verändert. Der höhere Anteil von Jungen und jungen Männern betrifft alle Hilfearten – jedoch in unterschiedlicher Ausprägung. Für die Leistungssegmente zeigt sich:

  • Insgesamt finden sich in der Erziehungsberatung im Jahr 2023 – analog zur Verteilung in den erzieherischen Hilfen insgesamt – mit 51% geringfügig mehr Jungen als Mädchen (vgl. Abb. 2.8). Unter Berücksichtigung der bevölkerungsbezogenen Quote nehmen jedoch Mädchen und junge Frauen im Jahr 2023 etwas häufiger Erziehungsberatung in Anspruch (vgl. Tab. 2.1). Differenziert nach Altersgruppen zeigt sich, dass das Verhältnis mit dem Übergang ins Jugendalter umgekehrt wird: Bei den unter 14-Jährigen überwiegen die Jungen in der Erziehungsberatung, während in den älteren Altersgruppen mehr weibliche junge Menschen beziehungsweise deren Eltern erreicht werden (vgl. Tab. 2.1).
  • Der Anteil der Jungen und jungen Männer bei den ambulanten Leistungen insgesamt beträgt im Jahr 2023 55% (vgl. Abb. 2.8). Die Leistungen mit dem höchsten Jungenanteil sind darunter bei der Tagesgruppenerziehung (72%), der sozialen Gruppenarbeit (68%) sowie den Betreuungshilfen (62%) zu verorten. Die Inanspruchnahmequote von 195 Hilfen pro 10.000 der männlichen Bevölkerung im Alter von unter 21 Jahren liegt im Jahr 2023 bei den ambulanten Hilfen deutlich über der ihrer Altersgenossinnen (165 pro 10.000 der weiblichen Bevölkerung) (vgl. Tab. 2.1). Besonders groß sind die Unterschiede bei den Kindern im Grundschulalter und den älteren Kindern zwischen 10 und unter 14 Jahren.
  • Im Leistungsspektrum der Fremdunterbringungen umfasst der Jungenanteil im Jahr 2023 insgesamt 69% und hat sich im Vergleich zu 2022 um 15 Prozentpunkte erhöht. Hierbei weisen die stationären „27,2er-Hilfen“ mit 61% den höchsten Anteil männlicher Adressaten aus. Demgegenüber sind Jungen und junge Männer bei der Heimerziehung zu 58% und bei der Vollzeitpflege zu 51% vertreten. Bevölkerungsrelativiert zeigt sich bei den Fremdunterbringungen für 2023 ebenfalls eine höhere Inanspruchnahmequote bei den Jungen und jungen Männern (106 pro 10.000 der männlichen Bevölkerung) im Vergleich zu Mädchen und jungen Frauen (89 pro 10.000 der weiblichen Bevölkerung). Diese Verteilung wird unter anderem mitbestimmt durch die Gruppe der zumeist männlichen (ehemaligen) UMA3, womit auch der beachtliche Zuwachs des Jungenanteils in 2023 erklärt werden kann.
ABB. 2.8:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten und Geschlecht der Adressat:innen (Deutschland; 2023; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben in %)

* Einschließlich der sonstigen Hilfen
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2023; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

TAB. 2.1:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten, Altersgruppen und Geschlecht (Deutschland; 2010 und 2023; andauernde Leistungen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der alters- und geschlechtergleichen Bevölkerung)

Geschlecht und AltersgruppenErziehungsberatung
§ 28 SGB VIII
Ambulante Hilfen
§§ 27,2; 29-32, 35 SGB VIII
Fremdunterbringungen
§§ 27,2; 33-34 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung insg.
§§ 27,2-35 SGB VIII
 20102023201020232010202320102023
Jungen und junge Männer
0 bis unter 6 J.71,597,1131,6135,247,644,2250,6276,5
6 bis unter 10 J.152,6166,8197,9250,077,684,9428,1501,7
10 bis unter 14 J.129,4130,6214,0278,0103,5116,7446,9525,3
14 bis unter 18 J.76,569,6156,7215,3138,0201,9371,1486,8
18 bis unter 27 J.*31,935,158,6103,850,5113,1140,9252,0
Insgesamt**91,7102,6152,3194,782,5105,6326,5403,0
Mädchen und junge Frauen
0 bis unter 6 J.57,981,5122,3124,844,742,1225,0248,4
6 bis unter 10 J.109,5136,2144,0190,869,278,4322,7405,4
10 bis unter 14 J.99,5130,1138,6207,384,7109,0322,8446,4
14 bis unter 18 J.89,3115,2120,9205,1128,7154,4338,8474,7
18 bis unter 27 J.*41,155,350,5102,948,487,1140,0245,3
Insgesamt**78,7103,9116,9165,174,389,3270,0358,3

* Die Fallzahlen werden auf die 18- bis unter 21-jährigen jungen Menschen bezogen
** Die Fallzahlen werden auf die unter 21-jährigen jungen Menschen bezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Zusammenfassung

Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungen, ambulanten Hilfen und Fremdunterbringungen unterscheidet sich hinsichtlich des Alters der jungen Menschen, die diese Hilfen in Anspruch nehmen. Der Anteil der (jungen) Kinder ist bei den Fremdunterbringungen erheblich geringer als bei den ambulanten Hilfen oder der Erziehungsberatung. In den vergangenen Jahren zeigte sich ab 2019 eine Verschiebung der Adressat:innengruppen wieder hin zu mehr (jüngeren) Kindern, insbesondere in den ambulanten familienorientierten Hilfen. Seit 2022 sind die Fallzahlen der jüngsten Kinder allerdings rückläufig.

Mit Blick auf die Geschlechterverteilung sind mehr Jungen als Mädchen in den Hilfen zu Erziehung zu finden. Veränderungen bei der grundsätzlichen Geschlechterverteilung sind kaum zu beobachten. Allerdings markieren die Jahre 2015 bis 2017 einen stärkeren Zuwachs der männlichen Adressat:innen: Veränderungen wurden in diesem Zeitraum geprägt durch die zunächst gestiegenen Bedarfslagen der – vor allem männlichen – UMA in den stationären Hilfen gem. § 34 SGB VIII sowie in Anschlusshilfen für ehemalige UMA4. Nachdem die in den darauffolgenden Jahren rückläufige Entwicklung der UMA in den Fremdunterbringungen zu einer Annäherung der Geschlechterverteilung sorgte, zeigt sich in 2023 mit den zunehmenden UMA-Fallzahlen auch wieder ein Anstieg des Anteils der Jungen und jungen Männer.

Die häufigsten Adressat:innen der Erziehungsberatungen sind Grundschulkinder und deren Eltern. Ambulante Hilfen werden eher von Familien mit (jüngeren) Kindern in Anspruch genommen als von Familien mit Jugendlichen oder von jungen Volljährigen. Hier ist der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ein biografischer Abschnitt, der eine Reihe von Problemlagen und Belastungen mit sich bringen kann, auf die mit Hilfen zur Erziehung reagiert werden kann. Dies zeigt sich auch in der Zunahme der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen in dieser Altersgruppe. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung spezifischer Hilfeangebote für die Kinder in dieser Übergangsphase zu richten. Daraus ergeben sich fachliche Anforderungen an die Hilfen zur Erziehung, aber auch an andere Arbeitsfelder wie die Schulsozialarbeit und ebenso an die Schnittstellen mit den Grundschulen und weiterführenden Schulen – und die Notwendigkeit der Kooperation. 

Literatur:

Deutscher Bundestag (2023): Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland. Berlin. Verfügbar über: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/226298/d7892947d8ee39cc1b91503ed9dd234c/bericht-der-br-unbegleitete-auslaendische-minderjaehrige-in-deutschland-data.pdf [04.07.2025] 

Erdmann, J./Fendrich, S (2022): Rückgänge bei den ambulanten erzieherischen Hilfen in 2020. In: KomDat Jugendhilfe, H. 1, S. 8-12.

Fendrich, S./Tabel, A. (2021): Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII). In: Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik: Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021. Dortmund, S. 21-25.

Tabel, A. (2020): Empirische Standortbestimmung der Heimerziehung. Fachwissenschaftliche Analyse von Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Frankfurt am Main.

  1. Die Auswertungen zur Altersverteilung junger Menschen beziehen sich auf die am Jahresende andauernden Hilfen. Die andauernden Hilfen werden hier verwendet, da sich hierüber das altersspezifische Inanspruchnahmeprofil deutlicher konturiert als über die begonnenen oder beendeten Hilfen.
  2. Die Zuordnung der jungen Menschen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" erfolgt in Geheimhaltungsfällen per Zufall zum männlichen oder weiblichen Geschlecht.
  3. Vgl. Deutscher Bundestag 2023
  4. Vgl. Deutscher Bundestag 2023; Fendrich/Tabel 2021; Tabel 2020