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2. Inanspruchnahme und Adressat:innen der erzieherischen Hilfen

2.1 Entwicklungen bei der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen

Ende 2024 hat das Statistische Bundesamt die Daten zu den Hilfen zur Erziehung 2023 veröffentlicht. Demnach wurden rund 1.032.900 erzieherische Hilfen für unter 27-Jährige gezählt – rund 42.500 Fälle (+4%) mehr als im Vorjahr (ohne Abb.). Damit wächst die Zahl dieser Unterstützungsleistungen – nach einem starken Rückgang im Jahr 2020 und einer Stagnation 2021 - seit 2022 weiter an. Der kontinuierliche Anstieg der Hilfezahlen im vorherigen Jahrzehnt wird somit wieder fortgesetzt und in 2023 wird wie in 2018 und 2019 erneut die Millionengrenze überschritten.

Der Blick auf die mit den Hilfen erreichten jungen Menschen – zuvor wurde die Entwicklung der Fälle bzw. der Anzahl der Hilfen betrachtet – offenbart eine ähnliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Abb. 2.1): Im Jahr 2023 wurden rund 4% mehr junge Menschen (insg. 1.214.017) mit erzieherischen Hilfen erreicht; das sind rund 45.300 mehr als im Vorjahr. Nicht nur in absoluten Zahlen wurde damit insgesamt ein neuer Höchststand bei den erzieherischen Hilfen erreicht, sondern auch in Bezug auf die altersgleiche Bevölkerung (vgl. Abb. 2.1). Demnach wurden 2023 – statistisch betrachtet – 724 junge Menschen pro 10.000 der unter 21-Jährigen mit Hilfen zur Erziehung erreicht; d.h. rund 7% der jungen Menschen dieser Altersgruppe haben eine Art von erzieherischer Hilfe erhalten. 

Mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre fällt auch hier der zwischenzeitliche Rückgang in den Coronajahren 2020 und 2021 auf, der sich bereits 2022 wieder ausgeglichen hat. Dass die erneute Steigerung der Anzahl der jungen Menschen in 2023 zu einem großen Teil auf die Erziehungsberatung zurückzuführen ist, wird deutlich, sobald allein die Hilfen zur Erziehung betrachtet werden, die über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) organisiert werden. In diesen wurden 2023 seitens der Jugendämter 713.595 junge Menschen gezählt und der Anstieg zwischen 2022 und 2023 fällt mit 3% etwas geringer als bei allen erzieherischen Hilfen inklusive der Erziehungsberatung aus. Allerdings ist diese prozentuale Steigerung der „ASD-Hilfen“ höher als in den vorherigen Jahren. 

Für den Zeitraum zwischen 2010 und 2023 betrug der Zuwachs der jungen Menschen in Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) 34%. Der jährliche Anstieg war zwischen 2015 und 2016 mit 5% am höchsten, darüber hinaus wurden Veränderungen zwischen +1% und +4% beobachtet.

Werden die jungen Menschen nach Minderjährigen und jungen Volljährigen differenziert, so zeichnen sich unterschiedliche Entwicklungen in der Inanspruchnahme von Erziehungshilfen ab. Deutlich wird das in der Betrachtung der Inanspruchnahmequote beider Altersgruppen, bei der die absoluten Fallzahlen auf die Zahl der jeweils altersgleichen Bevölkerung bezogen werden.1 Während die Inanspruchnahme von Hilfen für junge Volljährige in 2023 (nach jahrelangem Rückgang und einem Anstieg in 2018) wieder angestiegen ist, liegt die Inanspruchnahme aller Hilfen zur Erziehung bei den Minderjährigen auf einem neuen Höchststand.2 Bei Betrachtung der bevölkerungsbezogenen Entwicklung in den „ASD-Hilfen“ – also Erziehungshilfen ohne Erziehungsberatung – wird der rückläufige Trend der vorherigen Jahre für die jungen Volljährigen im aktuellen Datenjahr ebenfalls unterbrochen, da die Zahl der Leistungen deutlich zugenommen hat – ohne allerdings den Höchststand von 2018 zu erreichen.3 Erste altersspezifische Analysen deuten darauf hin, dass die Entwicklung bei den Hilfen für junge Volljährige vor allem auf die seit 2022 gestiegenen Zahlen der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) zurückzuführen ist, die mit Erreichen der Volljährigkeit entsprechende Anschlusshilfen erhalten.4 Während die Inanspruchnahmequote der Minderjährigen bei den „ASD-Hilfen“ in 2022 erstmals seit Jahren rückläufig war, ist sie in 2023 wieder moderat angestiegen.5 Der Grund für den Rückgang in 2022 war der bislang stärkste jährliche Zuwachs der unter 18-Jährigen in der Bevölkerung (+3%) – das dürfte auf die Zuwanderung vieler Geflüchteter aus der Ukraine und anderen Ländern zurückzuführen sein.6 In 2023 lag die Zunahme der Bevölkerungszahl für Minderjährige unter 1%, ähnlich wie in vergangenen Jahren.

ABB. 2.1:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) (Deutschland; 2010 bis 2023; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die Entwicklung der Leistungssegmente Erziehungsberatung, ambulante Hilfen und Fremdunterbringung

Die Verteilung der Leistungssegmente hat sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr verändert. Die Erziehungsberatung stellt nun mit 500.422 erreichten jungen Menschen und einem Anteil von 41,2% das größte Segment in den Hilfen zur Erziehung dar. Das Segment der über die ASD organisierten ambulanten Hilfen (§ 27 in Verbindung mit den §§ 29-32, 35 SGB VIII inklusive der ambulanten „27,2er-Hilfen“ sowie einschließlich der entsprechenden Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII) umfasst 2023 mit insgesamt 494.115 erreichten jungen Menschen den zweitgrößten Anteil an Hilfen (40,7%). Das dritte Leistungssegment der Fremdunterbringungen hat mit 219.480 erreichten jungen Menschen in 2023 – wie auch im Jahr 2022 – einen Anteil von 18,1% am Gesamtvolumen. Die absoluten Zahlen der Leistungsbereiche schlagen sich ebenso bei der Inanspruchnahmequote nieder. Am stärksten angestiegen ist die Quote der Erziehungsberatung im Jahr 2023: 298 junge Menschen pro 10.000 der unter 21-jährigen und deren Familien wurden mit dieser Leistung erreicht. Ambulante Maßnahmen nahmen im Jahr 2023 295 pro 10.000 der unter 21-Jährigen in Anspruch. Bei den Fremdunterbringungen sind es mit 131 jungen Menschen pro 10.000 derselben Altersgruppe deutlich weniger. 

Der Zuwachs bei den durch Hilfen zur Erziehung erreichten jungen Menschen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ist vor allem bedingt durch die gestiegenen Zahlen bei der Erziehungsberatung, die einen Ausgleich des zwischenzeitlichen Rückgangs in den Coronajahren darstellen (vgl. Abb. 2.2). Hier wurden im Jahr 2023 6% mehr junge Menschen erreicht als im Vorjahr (+27.477 Fälle). Durch die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen konnten seit 2022 wieder mehr Beratungen in Präsenz stattfinden. Die seit dem Erhebungsjahr 2022 in der Statistik neu erfassten telefonischen Beratungen machten dabei immerhin 31% des Anstiegs aus.7 Gleichwohl nahm diese Beratungsform in 2022 und 2023 bezogen auf das Gesamtvolumen der Beratungsfälle einen prozentualen Anteil von lediglich knapp 3% bzw. 2% ein.8

Im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung setzt sich das Wachstum der vergangenen Jahre – Ausnahme war das erste Coronajahr 2020 – fort. Insgesamt beträgt der Anstieg der erreichten jungen Menschen von 2022 zu 2023 2%; darunter haben die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII (ISE) (+17%) und die Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII (+7%) prozentual am stärksten zugenommen (ohne Abb.). Die deutlichen Anstiege bei diesen Leistungen sind mitunter auf die erhöhten Inanspruchnahmen durch UMA zurückzuführen, das gilt besonders stark für die ISE.9 Ähnliche Entwicklungen bei den beiden Leistungen sind auch zwischen 2015 und 2016 zu beobachten gewesen.

Bei der Fremdunterbringung ist nach einer längeren rückläufigen Phase – bedingt durch den ab 2017 nachlassenden Bedarf an Hilfen für UMA – in 2023 wieder ein Anstieg der Fallzahlen festzustellen (+4%). Betrachtet man die Anteile der UMA in der Heimerziehung, zeigt sich der steigende Bedarf seit 2022, der in 2023 sogar für den Zuwachs der Gesamtfallzahlen verantwortlich ist. Werden nur die jungen Menschen ohne UMA betrachtet, setzt sich damit die rückläufige Fallzahlenentwicklung in der Fremdunterbringung auch in 2023 fort.10

ABB. 2.2:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten (Deutschland; 2010 bis 2023; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die bundesweite Entwicklung der erzieherischen Hilfen seit Beginn der 2000er-Jahre ist durch einen kontinuierlichen Zuwachs im ambulanten Leistungsfeld gekennzeichnet. Zumindest bis 2010 war ein Fortschreiten dieses Trends auszumachen. Danach war der Zuwachs bei den ambulanten Hilfen nicht mehr so stark ausgeprägt. Zwischen 2014 und 2016 haben dagegen vor allem Fremdunterbringungen zugenommen (vgl. Abb. 2.3):

  • Die Zahl der Hilfen zur Erziehung gem. der §§ 28-35 SGB VIII hat sich zwischen 2000 und 2022 um 57% bzw. 57 Indexpunkte erhöht (ohne Abb.). Der größte Anstieg innerhalb dieses Zeitraums liegt zwischen 2005 und 2010 mit einem Plus von 24 Indexpunkten. Generell sind die Inanspruchnahmen bis zuletzt kontinuierlich gestiegen. Nur die beiden „Pandemiejahre“ 2020 und 2021 bilden hier eine Ausnahme, in denen die Hilfezahlen um -7 bzw. -1 Indexpunkte zurückgegangen sind. 
  • Mit Blick auf die einzelnen Leistungssegmente wird zwischen 2000 und 2010 vor allem der Zuwachs an ambulanten Hilfen deutlich, die sich mehr als verdoppelt haben (+105 Indexpunkte). Von 2015 bis 2020 hat ebenfalls ein stärkerer Zuwachs um 36 Indexpunkte stattgefunden. Der Höchststand liegt in 2022 bei einem Indexwert von 263.
  • Bei den Fremdunterbringungen hat sich zwischen 2000 und 2010 der Indexwert mit dem Basisjahr 2000 um 10 Punkte auf 110 erhöht. Die größte Steigerung ist zwischen 2010 und 2015 mit +26 Indexpunkten zu verzeichnen. Zwar lag der Höchstwert mit 157 in 2017, fällt jedoch seitdem kontinuierlich ab. In 2022 liegt der Indexwert bei 135 Punkten (im Vergleich zum Vorjahr -2 Indexpunkte). Die zwischenzeitlichen Zunahmen der Fremdunterbringungen sind auf die gestiegene Zahl an unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) – vor allem in den Jahren 2015 und 2016 – zurückzuführen. Die Unterbringung sowie die Betreuung und Förderung dieser jungen Menschen wurde aufgrund ihrer Lebenssituation vor allem in stationären Settings der Kinder- und Jugendhilfe organisiert.
  • Die Fallzahlen in der Erziehungsberatung sind im Zeitraum von 2000 bis 2019 angestiegen, wobei zwischen 2010 und 2016 zwischenzeitlich ein leichter Rückgang von 5 Indexpunkten zu verzeichnen war. In den Jahren 2020 und 2021 reduzierte sich die Zahl der durch Erziehungsberatung erreichten jungen Menschen deutlich bis auf einen Indexwert von 102, also nur 2 % mehr als in 2000. Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl der Erziehungsberatungen allerdings nach den zwei Pandemiejahren wieder erhöht, sodass der Indexwert von 113 nun nur noch 3 Indexpunkte unter dem Wert von 2019 liegt. 
ABB. 2.3:

Veränderung der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten (Deutschland; 2000 bis 2023; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Indexentwicklung 2000 = 100)1

1) Hinweise: Die Werte basieren auf der Anzahl der jungen Menschen, die durch eine Leistung der Hilfen zur Erziehung erreicht werden, und nicht auf der Anzahl der Hilfen. Dies betrifft die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII). In der amtlichen Statistik werden für die Hilfen gem. § 31 SGB VIII sowohl die Anzahl der Hilfen als auch die durch die SPFH erreichten jungen Menschen erfasst. Berücksichtigt werden hier die unter 18-Jährigen, weil vor der Modifizierung der Statistik im Jahr 2007 lediglich die unter 18-Jährigen bei dieser Hilfeart erfasst worden sind.
Bei der Erziehungsberatung werden lediglich die beendeten Hilfen berücksichtigt. Erst seit 2007 werden bei den Hilfen gem. § 28 SGB VIII auch die zum 31.12. eines Jahres andauernden Hilfen erfasst. Im Sinne der Vergleichbarkeit werden für 2010, 2015 und die späteren Jahre ebenfalls nur die beendeten Hilfen aufgeführt. Aus demselben Grund werden die Hilfen gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII), die sogenannten „27,2er-Hilfen“, für diese Jahre nicht mitberücksichtigt; auch sie werden erst seit 2007 erfasst. Die Zahl der jungen Menschen mit einer „27,2er-Hilfe“ beträgt im Jahr 2023: 95.726.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die Verteilung der Hilfearten im Angebotsspektrum der Hilfen zur Erziehung

Das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung zeichnet sich durch ein breites Spektrum an beratenden, unterstützenden, erziehenden und betreuenden Angeboten aus. Die Ausdifferenzierung der verschiedenen Angebote war Teil der damaligen zentralen Neuerungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor über 30 Jahren. In der Folge sind die Hilfezahlen seit Anfang der 1990er-Jahre gestiegen und die rechtlich kodifizierten Leistungen haben sich in den lokalen Hilfesystemen etabliert. Die aktuelle Verteilung der Hilfearten verdeutlicht das heterogene Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung, welches sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert hat (vgl. Abb. 2.4):

  • Die prozentuale Verteilung der Hilfearten verweist auf die quantitative Bedeutung der Erziehungsberatung, die mit einem Anteil von 41% in 2023 einen großen Teil aller erzieherischen Hilfen ausmacht.
  • Der differenzierte Blick auf die ambulanten Hilfen zeigt das erhebliche Gewicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH). Aktuell werden 24% der jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung von dieser familienorientierten Leistung erreicht. Mit deutlichem Abstand folgen mit rund 8% die ambulanten „27,2er-Hilfen“ sowie Erziehungsbeistandschaften, die 5% aller erzieherischen Hilfen ausmachen. Demgegenüber nehmen soziale Gruppenarbeit, Betreuungshilfen, Erziehung in einer Tagesgruppe sowie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) mit anteiligen Werten, die zwischen 0,5% und 2% liegen, einen vergleichsweise geringen Anteil im ambulanten Leistungssegment ein.
  • 18% der jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung lebten 2023 im Rahmen einer Fremdunterbringung in einem stationären Setting oder in einer Pflegefamilie. Zahlenmäßig verteilen sich die Fremdunterbringungen zu etwa 11% auf die Heimerziehung und zu 7% auf die Vollzeitpflege. Einen geringen Anteil von unter 1% nehmen stationäre „27,2er-Hilfen“ ein.
Abb. 2.4:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten (Deutschland; 2023; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben in %, N = 1.214.017)

1) einschließlich der sonstigen Hilfen
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2023; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die Inanspruchnahme nach Ländern

Mittels der Datengrundlage der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik lassen sich auch Differenzen auf der Ebene der west- und ostdeutschen Landesteile sowie der Länder abbilden. Dabei ist im Jahr 2023 Folgendes für die Leistungssegmente zu konstatieren (vgl. Abb. 2.5):

  • Erziehungsberatungen: Die bundesweite Verteilung der Leistungssegmente, bei denen Erziehungsberatungen den größten Anteil an den Hilfen zur Erziehung ausmachen (vgl. Abb. 2.2), gilt zusammengefasst auch für West- und Ostdeutschland. Differenziert nach Ländern zeigt sich diese Verteilung in 2023 für die Hälfte der Länder, bei der anderen Hälfte werden ambulante Hilfen am häufigsten in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden hier enorme Unterschiede der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (vgl. Abb. 2.5) deutlich. In den westdeutschen Flächenländern reicht diese von 190 pro 10.000 der unter 21-Jährigen im Saarland bis hin zu 424 pro 10.000 der genannten Altersgruppe in Schleswig-Holstein. Das ist gleichzeitig der höchste Wert aller Länder. In vier ostdeutschen Flächenländern liegt die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung über dem Bundesdurchschnitt von rund 300 pro 10.000 der unter 21-Jährigen, mit dem Höchstwert von 360 in Sachsen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist eine deutlich niedrigere Quote von 163 pro 10.000 der unter 21-Jährigen nachzuweisen. In den Stadtstaaten reicht die Spannweite von 76 pro 10.000 unter 21-Jährige in Bremen bis hin zu 355 in Berlin.
  • Ambulante Hilfen: In allen Ländern werden mehr ambulante Leistungen als Fremdunterbringungen in Anspruch genommen. In den westdeutschen Flächenländern reicht die Spannweite der ambulanten Leistungen von 163 pro 10.000 der unter 21-Jährigen in Bayern bis hin zu 414 im Saarland. In Ostdeutschland reicht die Spannweite der Hilfegewährung ambulanter Hilfen bevölkerungsbezogen von 238 pro 10.000 der unter 21-Jährigen in Sachsen bis hin zu 489 in Mecklenburg-Vorpommern. Den höchsten Wert erreicht der Stadtstaat Bremen mit 563 pro 10.000 der unter 21-Jährigen.
  • Fremdunterbringungen: Eine vergleichsweise eher geringe Inanspruchnahme von Fremdunterbringungen ist in den westdeutschen Ländern Bayern und Baden-Württemberg (68 bzw. 85 pro 10.000 unter 21-Jährige) festzustellen. Demgegenüber ist im Stadtstaat Bremen (240) die höchste Inanspruchnahme aller Länder und in Sachsen-Anhalt (205) eine höhere Inanspruchnahme der Fremdunterbringung als in den anderen ostdeutschen Ländern zu ermitteln, was auf eine höhere Problembelastung der Regionen hinweisen kann.
  • Die bevölkerungsrelativierte Inanspruchnahme der vom ASD organisierten erzieherischen Hilfen insgesamt (ambulante Hilfen und Fremdunterbringungen, ohne Erziehungsberatung) ist in Bremen im Ländervergleich am höchsten, gefolgt von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei Betrachtung des Verhältnisses von Fremdunterbringungen zu ambulanten Leistungen werden die Differenzen zwischen den Bundesländern ebenfalls offensichtlich. So liegt das niedrigste Verhältnis in Sachsen-Anhalt bei 1 zu 1,6 und  das höchste in Hamburg bei 1 zu 3,5.
ABB. 2.5:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) (Länder; 2023; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2023; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Zusammenfassung

Mehr als eine Million Mal zählen die Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen pro Jahr einen Fall der Hilfen zur Erziehung. In jedem einzelnen Fall sind die jeweiligen Hilfen eine Reaktion des Hilfesystems auf soziale Benachteiligungen bzw. individuelle Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die dazu führen, dass Teilhabe – oder konkreter: eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung – bei den einzelnen jungen Menschen nicht mehr gewährleistet ist. Damit erfüllt die Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Teil ihres vom Gesetzgeber vor über 30 Jahren rechtlich vorgeschriebenen Handlungsauftrags.

Rückblickend sind Veränderungen stark verknüpft mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen des SGB VIII sowie mit diversen Fachdiskursen, welche das Arbeitsfeld geprägt haben – beispielsweise eine in unterschiedlicher Intensität geführte Kinderschutzdebatte seit Mitte der 2000er-Jahre, die Diskussion um die Weiterentwicklung und eine zielgenauere Steuerung der erzieherischen Hilfen ab 2011 oder die aktuelle Umstellung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Auch gesellschaftliche Anforderungen haben in den Erziehungshilfen ihre Spuren hinterlassen: Mitte des letzten Jahrzehnts gab es einen kurzfristig stark erhöhten Bedarf an Unterbringung, Versorgung und Betreuung von jungen Menschen, die unbegleitet nach Deutschland geflüchtet sind. Ebenso hat die Coronapandemie die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe stark beeinflusst.11 Die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen haben teilweise Anpassungen in der Ausgestaltung der Hilfen erforderlich gemacht. Ein Beispiel ist die Zunahme von Beratungen in digitalen Beratungssettings und die dafür notwendigen konzeptionellen und organisatorischen Weiterentwicklungen.

Das Feld der Hilfen zur Erziehung steht aktuell vor vielfältigen Herausforderungen. Mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind u.a. Veränderungen in den Bereichen Kinderschutz, Fremdunterbringung, Sozialraumorientierung und Inklusion verbunden. Diese werden das Arbeitsfeld in den nächsten Jahren fortlaufend intensiv beschäftigen. Eine weitere Herausforderung liegt im Bereich der UMA. Seit 2021 steigen die Inobhutnahmen dieser Gruppe wieder an, was sich auch in den Hilfen zur Erziehung bemerkbar macht.12 Der Anfang 2022 begonnene Krieg in der Ukraine hat ebenfalls Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung. Die große Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher, die überwiegend in Begleitung ihrer Mütter nach Deutschland kommen, müssen in vielfältiger Weise unterstützt werden - sei es bei der schulischen Bildung, bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse13. Neben den genannten Herausforderungen stellt sich der aktuelle Fachkräftemangel als große Schwierigkeit dar. Trotz eines deutlichen Stellenausbaus in den Hilfen zur Erziehung und im ASD in den letzten Jahren gibt es deutliche Rückmeldungen aus der Praxis zur angespannten Fachkräftesituation.14

Angesichts der anhaltenden Dynamik sowie wechselnder Trends im Arbeitsfeld ist ein differenzierter und regelmäßiger Blick auf die Datengrundlage zur Beobachtung der aktuellen Entwicklungen von zentraler Bedeutung. Ungeachtet der in den nächsten Jahren erwarteten Höhe der Inanspruchnahmequoten werden die Hilfen zur Erziehung grundsätzlich weiterhin eine wichtige Unterstützungsleistung für junge Menschen und deren Familien sein. Die Gründe hierfür hat bereits die Sachverständigenkommission zum 14. Kinder- und Jugendbericht herausgearbeitet, in dem sie auch im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung eindrücklich die „Verschiebungen zwischen privater und öffentlicher Verantwortung im Aufwachsen von jungen Menschen in Deutschland“15 beschrieben hat. Der umfassende Auftrag der Hilfen zur Erziehung wurde auch in den folgenden Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung fortwährend aufgegriffen. Zuletzt hat die Sachverständigenkommission zum 17. Kinder- und Jugendbericht vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und gesetzlicher Entwicklungen formuliert, dass die „Hilfen zur Erziehung (…) vor der Herausforderung [stehen], Inklusion und Beteiligung zunehmend als ihre Aufgabe zu begreifen, insbesondere in Zusammenarbeit mit und ausgehend von jungen Menschen, und sich dabei zugleich mit Entwicklungen der Nichtbeteiligung, des sozialen Ausschlusses (auch innerhalb und durch Hilfen zur Erziehung) sowie der fortwährenden Notwendigkeit professioneller Legitimation auseinanderzusetzen.“16

Literatur:

[AGJ] Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (2024): Fachkräfte am Limit?! Arbeitsbelastungen in der Kinder- und Jugendhilfe und gesundheitsförderliche Strategien. Verfügbar über: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2024/AGJ_Positionspapier_Fachkr%C3%A4fte_am_Limit.pdf; [29.04.2025].

Andresen, S./Heyer, L./Lips, A./Rusack, T./Schröer, W./Thomas, S./Wilmes, J. (2021): Das Leben von jungen Menschen in der Corona-Pandemie. Erfahrungen, Sorgen, Bedarfe. Gütersloh.

[BAG ASD] Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst e.V. (2022): Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD zur Situation in den Allgemeinen Sozialen Diensten. Verfügbar über: www.bag-asd.de/bag-blog/positionspapier-zum-beschluss-fachkraftemangel-im-asd; [29.04.2025].

[BVkE] Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (2023): Fachkräftekrise in der Kinder- und Jugendhilfe. Notwendiger Handlungsbedarf zur Aufrechterhaltung systemkritischer Infrastruktur. Verfügbar über: https://www.bvke.de/publikationen/positionspapiere/fachkraeftekrise-in-der-kinder-und-jugendhilfe-ec140d81-7399-4dbb-abde-644686d99a11; [29.04.2025].

Böllert, K./Schröer, W. (2022): Kinder und Jugendliche jetzt unterstützen – Kinder- und Jugendpolitik angesichts des aktuellen Krieges in der Ukraine. Forum Jugendhilfe, H. 1, S. 62–64. 

Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin. Drucksache 17/12200.

Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2024): 17. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Unterrichtung und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin. Drucksache 20/12900.

Erdmann, J. (2025): Hilfen zur Erziehung 2023 – Anstieg bei „ASD-Hilfen“. In: KomDat Jugendhilfe, H. 1+2, S. 16-20.

Fendrich, S./Tabel, A. (2025): Hilfen zur Erziehung 2023 – Erziehungsberatung auf neuem Höchststand. In: KomDat Jugendhilfe, H. 1+2, S. 20-23.

Fendrich, S./Pudelko, J./Tabel, A. (2025): Hilfen zur Erziehung 2023. Starker Anstieg der Erziehungsberatung, leichte Zunahme bei den „ASD-Hilfen“. Verfügbar über: www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/Kurzanalyse_HzE_2023_AKJStat.pdf; [29.04.2025]

Pudelko, J. (2025): Inobhutnahmen 2023 – Anstieg bei UMA, Rückgang bei weiteren Inobhutnahmen. In: KomDat Jugendhilfe, H. 1+2, S. 11-15.

Tabel, A. (2024): Hilfen zur Erziehung im Jahr 2022 – Anstieg bei Erziehungsberatung und begonnenen Fremdunterbringungen. In: KomDat Jugendhilfe, H. 1, S. 1-4.

Tabel, A./Frangen, V. (2022): Konsolidierung der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2021. In: KomDat Jugendhilfe, H. 3, S. 4-7.

  1. Die Fallzahlen der 18- bis unter 27-Jährigen werden auf die Bevölkerungszahl der 18- bis unter 21-Jährigen bezogen. Die älteren jungen Volljährigen sind mit einer erheblich geringeren Zahl in den Hilfen vertreten.
  2. Vgl. Fendrich u.a. 2025
  3. Vgl. Erdmann 2025
  4. Vgl. Fendrich u.a. 2025
  5. Vgl. Fendrich u.a. 2025
  6. Vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_235_12411.html [Zugriff: 29.04.2025]
  7. Vgl. Tabel 2024
  8. Vgl. Fendrich/Tabel 2025
  9. Vgl. Fendrich u.a. 2025
  10. Vgl. Erdmann 2025
  11. Vgl. Andresen u.a. 2021; Tabel/Frangen 2022
  12. Vgl. Pudelko 2025
  13. Vgl. Böllert/Schröer 2022
  14. Vgl. z.B. AGJ 2024; BAG ASD 2022; BVkE 2023
  15. Deutscher Bundestag 2013, S. 336
  16. Deutscher Bundestag 2024, S. 413