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Einzelbetreuung in Form von Erziehungsbeistandschaften und Betreuungshilfen (§ 30 SGB VIII)

Auf einen Blick

Gesamtvolumen der Fallzahlen (2020):
Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen):68.321
Bevölkerungsbezogene Inanspruchnahme:42,2 pro 10.000 unter 21-Jährige
Ausgaben für Leistungen und Einrichtungen (2020):
Ausgaben in 1.000 EUR:341.162
Ausgaben pro unter 18-Jährigen:25 EUR
Eckwerte (2020):
Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Hilfebeginn:15,3 Jahre
Anteil der Alleinerziehendenfamilien bei Hilfebeginn:43,9%
Anteil der Transferleistungen beziehenden Familien bei Hilfebeginn:46,5%
Anteil der Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, bei Hilfebeginn:25,0%
Durchschnittliche Dauer der beendeten Hilfen:12,4 Monate
Anteil der beendeten Hilfen gemäß Hilfeplan1:59,8%
Personalsituation (2020):
Tätige Personen:2.933
Vollzeitäquivalente2:1.570
Anteil der unter 30-jährigen Beschäftigten:19,1%
Anteil der über 55-jährigen Beschäftigten:19,2%
Professionalisierungsquote3:63,3%
Anteil der Vollzeit tätigen Personen:23,3%

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2020; Ausgaben und Einnahmen 2020, Einrichtungen und tätige Personen 2020; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

  1. Aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften werden die Fälle mit Zuständigkeitswechsel für 2020 nicht ausgewiesen und können anders als in den Vorjahren hier nicht herausgerechnet werden.
  2. Rechnerische Vollzeitstellen
  3. Anteil der Akademiker/-innen mit einem (sozial-)pädagogischen
    (Fach-)Hochschulabschluss