2. Inanspruchnahme und Adressat:innen der erzieherischen Hilfen
2.2 Hilfen zur Erziehung – Die Bedeutung von Alter und Geschlecht
Altersspezifische Auswertungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen sind unter Steuerungsgesichtspunkten von großer Bedeutung. Analysiert man die Altersstruktur der am Jahresende andauernden Hilfen zeigt sich, welche Altersjahre am stärksten vertreten sind.1 Diese Erkenntnisse können zu einer genaueren fachlichen Planung und Steuerung der Hilfesysteme bei Problemlagen von jungen Menschen und deren Familien beitragen.
Während Klein- und Kleinstkinder in den Hilfen zur Erziehung quantitativ geringer vertreten sind, nimmt die Zahl der Hilfeempfänger:innen der am Jahresende 2020 andauernden Hilfen bis zum Alter von 10 Jahren kontinuierlich zu und geht anschließend tendenziell langsam zurück, bevor die Inanspruchnahme von Hilfen bei jungen Volljährigen deutlich sinkt (vgl. Abb. 2.6). Im Vergleich zum Vorjahr ist in der Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen ein Rückgang zu verzeichnen, insbesondere bei den jungen Volljährigen im Alter von 20 Jahren, bei denen die Inanspruchnahme im Vergleich zum Vorjahr um 17 Punkte gesunken ist.
Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Altersjahren (Deutschland; 2020; andauernde Leistungen am 31.12.; Angaben absolut)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2020; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
2.2.1 Altersspezifische Unterschiede bei der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen
Die Inanspruchnahme einer Beratung, einer ambulanten Hilfe oder einer Fremdunterbringung korrespondiert mit dem Alter der Adressat:innen. Ambulante Leistungen werden häufiger von Familien mit (jüngeren) Kindern in Anspruch genommen. Demgegenüber sind in den Hilfen, die im Kontext von Fremdunterbringungen angeboten werden, erheblich mehr Jugendliche als Kinder zu finden. Dieses „Inanspruchnahmemuster“ ist für die letzten Jahre konstant. Die bereits festgestellte Expansion der Hilfen zur Erziehung (vgl. Kap. 2.1) hat hier im Großen und Ganzen nichts verändert. Das heißt im Einzelnen mit Blick auf die Leistungssegmente (vgl. Abb. 2.7):
- Erziehungsberatungen: Die Entwicklung zwischen 2010 und 2020 zeigt einen geringfügigen Anstieg der Inanspruchnahme (vgl. Kap. 2.1), der auch mit Blick auf die meisten Altersgruppen zu beobachten ist. Jugendliche hingegen nehmen 2020 Beratungsleistungen in etwa gleichem Umfang in Anspruch wie 2010. Beratungen werden 2020 am meisten von Kindern im Alter von 6 bis unter 10 Jahren bzw. von deren Eltern in Anspruch genommen (bevölkerungsbezogen 138 pro 10.000 Kinder dieser Altersgruppe). An zweiter Stelle ist die Bedeutung der Altersgruppe der 10- bis unter 14-Jährigen als Adressat:innen der Erziehungsberatung zu nennen (bevölkerungsbezogen 122 pro 10.000 Kinder dieser Altersgruppe). Leistungen der Erziehungsberatung erreichen damit in besonderer Weise Kinder im Grundschulalter, die unmittelbar vor einem Wechsel auf eine weiterführende Schule stehen, und Kinder in den ersten Jahren der weiterführenden Schule, einem scheinbar „riskanten Biografieabschnitt“. Zuletzt waren deutliche Rückgänge in der Erziehungsberatung zwischen 2019 und 2020 aufgrund coronabedingter Einschränkungen zu verzeichnen (vgl. Kap. 2.1), die alle Altersgruppen betrafen.
- Ambulante Hilfen: Das bestehende Übergewicht der ambulanten Hilfen gegenüber den Fremdunterbringungen (vgl. Kap. 2.1) ist insbesondere bis zu einem Alter von 14 Jahren zu erkennen. Bis dahin ist die Inanspruchnahmequote bei den ambulanten Hilfen im Vergleich zu den Fremdunterbringungen zum Teil mehr als doppelt so hoch. Am häufigsten werden ambulante Hilfen 2020 von den 10- bis unter 14-Jährigen (247 pro 10.000), gefolgt von den 6- bis unter 10-Jährigen (225 pro 10.000) in Anspruch genommen. Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr sind damit insbesondere die Klientel ambulanter Leistungen. Im Vergleich zu 2010 ist die Inanspruchnahme in allen Altersgruppen gestiegen. Und junge Volljährige weisen eine vergleichsweise geringe Inanspruchnahme ambulanter Leistungen aus, hatten aber vor allem in den Jahren 2017 und 2018 eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.
- Fremdunterbringungen: Bei der Altersverteilung der Klientel in der Fremdunterbringung zeigt sich mit zunehmendem Alter bis zum Erreichen der Volljährigkeit eine steigende Inanspruchnahme. Zwischen 2010 und 2020 haben sich die Unterschiede zwischen den Altersgruppen jeweils noch einmal erhöht: (Klein-)Kinder werden eher seltener von ihrer Herkunftsfamilie getrennt und fremd untergebracht als ältere Kinder und Jugendliche. Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren weisen mit einem Wert von 166 pro 10.000 dieser Altersgruppe im Jahr 2020 die höchste Inanspruchnahme auf. Eine steigende Inanspruchnahmequote wird auch für die jungen Volljährigen im Alter von 18 bis unter 27 Jahren ausgewiesen. Hintergrund sind Entwicklungen vor allem zwischen 2017 und 2019, bei denen ehemalige unbegleitete ausländische Minderjährige mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht nur weiterhin in Teilen stationär, sondern vermehrt auch in anderen Unterstützungssettings untergebracht wurden (z.B. Betreuung in einer eigenen Wohnung). Die zeitweise hohe Bedeutung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für volljährig gewordene junge Menschen, die als Minderjährige unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, bestätigten auch die Ergebnisse der Berichterstattung der Bundesregierung zur Situation der UMA.2
Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten und Altersgruppen (Deutschland; 2010 und 2020; andauernde Leistungen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung1)
* Die Fallzahlen der 18- bis unter 27-Jährigen werden auf die Bevölkerungszahl der 18- bis unter 21-Jährigen bezogen.
** Die Fallzahlen insgesamt werden auf die unter 21-Jährigen bezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
2.2.2 Mehr Jungen als Mädchen in den Hilfen zur Erziehung
Vergleicht man den Anteil von Jungen bzw. jungen Männern und Mädchen bzw. jungen Frauen in den erzieherischen Hilfen wird deutlich, dass der Anteil der männlichen Adressaten im Jahr 2020 mit 55% an allen Hilfen zur Erziehung überwiegt (vgl. Tab. 2.1; Abb. 2.8). An dieser Verteilung hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Der höhere Anteil von Jungen und jungen Männern betrifft alle Hilfearten. Für die Leistungssegmente zeigt sich Folgendes Leistungssegmente:
- Insgesamt finden sich in der Erziehungsberatung im Jahr 2020 – parallel zu der Verteilung in den erzieherischen Hilfen insgesamt – etwas mehr Jungen als Mädchen (vgl. Abb. 2.8). Dieses Ergebnis zeigt sich auch bei einer Relativierung der Fallzahlen auf die Zahl der jungen Menschen nach einzelnen Altersgruppen im Jahr 2020. Dabei sind Mädchen in allen Altersgruppen unterrepräsentiert, am wenigsten noch bei den unter 6-Jährigen und 14- bis 18-Jährigen (vgl. Tab. 2.1).
- Der Anteil der Jungen und jungen Männer bei den ambulanten Leistungen beträgt im Jahr 2020 57% (vgl. Abb. 2.8). Die Leistungen mit dem höchsten Jungenanteil sind derzeit bei der Tagesgruppenerziehung (73%), der sozialen Gruppenarbeit (71%) sowie den Betreuungshilfen (67%) zu verorten. Die Inanspruchnahmequote von 198 Hilfen pro 10.000 der männlichen Bevölkerung im Alter von unter 21 Jahren liegt im Jahr 2020 bei den ambulanten Hilfen über der ihrer Altersgenossinnen (159 Hilfen). Besonders groß sind die Unterschiede bei den Kindern im Grundschulalter und den älteren Kindern zwischen 10 und 14 Jahren.
- Im Leistungsspektrum der Fremdunterbringungen umfasst der Jungenanteil im Jahr 2020 55%. Hierbei weisen die stationären 27,2er-Hilfen mit 60% den höchsten Anteil männlicher Adressaten aus. Demgegenüber sind Jungen und junge Männer bei der Heimerziehung zu 57% und bei der Vollzeitpflege zu 51% vertreten. Damit sind bei dieser Hilfeart Jungen und Mädchen am ehesten gleich verteilt. Bevölkerungsrelativiert zeigt sich bei den Fremdunterbringungen für 2020 ebenfalls eine höhere Inanspruchnahmequote bei den Jungen und jungen Männern (105 Hilfen) im Vergleich zu der weiblichen Klientel (94 Hilfen). Diese Verteilung wird unter Umständen noch mitbestimmt durch die Gruppe der ehemaligen zumeist männlichen UMA, die mittlerweile volljährig sind und teilweise noch Hilfe in Anspruch nehmen.3
Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten und Geschlecht der Adressat:innen (Deutschland; 2020; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben in %)
* Einschließlich der sonstigen Hilfen
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2020; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten, Altersgruppen und Geschlecht (Deutschland; 2010 und 2020; andauernde Leistungen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der alters- und geschlechtergleichen Bevölkerung)
Geschlecht und Altersgruppen | Erziehungsberatung § 28 SGB VIII | Ambulante Hilfen §§ 27,2; 29-32, 35 SGB VIII | Fremdunterbringungen §§ 27,2; 33-34 SGB VIII | Hilfen zur Erziehung insg. §§ 27,2-35 SGB VIII | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2010 | 2020 | 2010 | 2020 | 2010 | 2020 | 2010 | 2020 | |
Jungen und junge Männer | ||||||||
0 bis unter 6 J. | 71,5 | 83,3 | 131,6 | 143,6 | 47,6 | 48,6 | 250,6 | 275,4 |
6 bis unter 10 J. | 152,6 | 151,7 | 197,9 | 256,4 | 77,6 | 96,7 | 428,1 | 504,8 |
10 bis unter 14 J. | 129,4 | 125,4 | 214,0 | 290,1 | 103,5 | 132,3 | 446,9 | 547,9 |
14 bis unter 18 J. | 76,5 | 69,9 | 156,7 | 205,3 | 138,0 | 169,0 | 371,1 | 444,2 |
18 bis unter 27 J.* | 31,9 | 37,2 | 58,6 | 111,9 | 50,5 | 112,0 | 140,9 | 261,2 |
Insgesamt** | 91,7 | 94,2 | 152,3 | 198,0 | 82,5 | 104,9 | 326,5 | 397,1 |
Mädchen und junge Frauen | ||||||||
0 bis unter 6 J. | 57,9 | 73,3 | 122,3 | 132,4 | 44,7 | 46,1 | 225,0 | 251,8 |
6 bis unter 10 J. | 109,5 | 123,8 | 144,0 | 192,1 | 69,2 | 88,8 | 322,7 | 404,7 |
10 bis unter 14 J. | 99,5 | 117,6 | 138,6 | 201,4 | 84,7 | 118,7 | 322,8 | 437,6 |
14 bis unter 18 J. | 89,3 | 99,2 | 120,9 | 179,4 | 128,7 | 162,7 | 338,8 | 441,3 |
18 bis unter 27 J.* | 41,1 | 49,4 | 50,5 | 91,3 | 48,4 | 77,6 | 140,0 | 218,3 |
Insgesamt** | 78,7 | 92,0 | 116,9 | 158,8 | 74,3 | 93,7 | 270,0 | 344,5 |
* Die Fallzahlen werden auf die 18- bis unter 21-jährigen jungen Menschen bezogen.
** Die Fallzahlen werden auf die unter 21-jährigen jungen Menschen bezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
2.2.3 Zusammenfassung
Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungen, ambulanten Hilfen und Fremdunterbringungen unterscheidet sich mit Blick auf das Alter der jungen Menschen, die diese Hilfeleistungen nutzen. Die Zahl der Kinder ist in den Fremdunterbringungen erheblich geringer als im Bereich der ambulanten Hilfen oder der Erziehungsberatung. Die aktuellen Daten zu den Hilfen zur Erziehung verweisen seit 2019 auf eine Veränderung der Adressatengruppen wieder hin zu mehr (jüngeren) Kindern vor allem in ambulanten, familienorientierten Hilfen, während rückläufige Bedarfslagen bei UMA und ehemaligen UMA zu erkennen sind.4
Mit Blick auf die Geschlechterverteilung sind mehr Jungen als Mädchen in den Hilfen zu finden. Veränderungen bei der Geschlechterverteilung sind kaum zu beobachten. Allerdings markieren die Jahre 2015 bis 2017 eine Ausnahme: Veränderungen wurden in diesem Zeitraum geprägt durch die zunächst gestiegenen Bedarfslagen für unbegleitet nach Deutschland eingereiste, vor allem männliche Minderjährige in den stationären Hilfen gem. § 34 SGB VIII sowie in Anschlusshilfen für ehemalige UMA5.
Die Hauptklientel der Erziehungsberatungen sind vor allem Grundschulkinder und ihre Eltern. Ambulante Hilfen werden eher von Familien mit (jüngeren) Kindern in Anspruch genommen als von Familien mit Jugendlichen oder von jungen Volljährigen. Hier ist der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule ein Biografieabschnitt, der eine Reihe von Problemlagen mit sich bringen kann, auf die mit Hilfen zur Erziehung geantwortet werden kann. Dies zeigt der Anstieg der Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen in dieser Altersgruppe. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung spezifischer Hilfeangebote für die Kinder zu richten, die sich in diesem Übergang befinden. Dies verweist einerseits sicherlich auf eine Herausforderung für die Hilfen zur Erziehung, zeigt aber auch andererseits die Schnittstellen zu Grundschulen und auch weiterführenden Schulen – und die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit auf. Besondere Herausforderungen bestanden 2020 hierbei vor dem Hintergrund der Einschränkungen im Rahmen der Coronapandemie durch Kontaktbeschränkungen bei Gruppenangeboten und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Jugendhilfe und Schule, die auch Veränderungen in der Ausrichtung von ambulanten Leistungen mit sich brachten.6
Literatur:
Deutscher Bundestag: Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland. Unterrichtung der Bundesregierung. Drucksache 19/4517, Berlin 2018.
Erdmann, J./Fendrich, S.: Veränderungen in der Ausrichtung ambulanter erzieherischer Hilfen in 2020, in: KomDat Jugendhilfe, 2022, Heft 1 (im Erscheinen).
Fendrich, S./Tabel, A.: Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII), in: Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik: Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021, Dortmund 2021a, S. 21-25.
Fendrich, S./Tabel, A.: Hilfen zur Erziehung 2019 – mehr Kinder, mehr ambulante familienorientierte Hilfen, in: KomDat Jugendhilfe, 2021b, Heft 1, S. 6-10.
Mühlmann, T./Pothmann, J./Sempf, F.: Forschungsbericht zu den wissenschaftlichen Grundlagen für die Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, Dortmund 2021.
Tabel, A.: Empirische Standortbestimmung der Heimerziehung. Fachwissenschaftliche Analyse von Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, Frankfurt a. M. 2020.
- Die Auswertungen zur Altersverteilung junger Menschen beziehen sich auf die am Jahresende andauernden Hilfen. Die andauernden Hilfen werden hier verwendet, da sich hierüber das altersspezifische Inanspruchnahmeprofil deutlicher konturiert als über die begonnenen oder beendeten Hilfen.
- Vgl. Deutscher Bundestag 2018, S. 33f.
- Vgl. Deutscher Bundestag 2018, S. 19
- Vgl. Mühlmann/Pothmann/Sempf 2021; Fendrich/Tabel 2021b
- Vgl. Fendrich/Tabel 2021a; Tabel 2020
- Vgl. Erdmann/Fendrich 2022