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2. Inanspruchnahme und Adressat:innen der erzieherischen Hilfen

2.2 Hilfen zur Erziehung – Die Bedeutung von Alter und Geschlecht

Altersspezifische Auswertungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen sind unter Steuerungsgesichtspunkten von großer Bedeutung. Analysiert man die Altersstruktur der am Jahresende andauernden Hilfen zeigt sich, welche Altersjahre am stärksten vertreten sind.1 Diese Erkenntnisse können zu einer genaueren fachlichen Planung und Steuerung der Hilfesysteme bei Problemlagen von jungen Menschen und deren Familien beitragen. 

Während Klein- und Kleinstkinder in den Hilfen zur Erziehung quantitativ geringer vertreten sind, nimmt die Zahl der Hilfeempfänger:innen der am Jahresende 2021 andauernden Hilfen bis zum Alter von 9 Jahren kontinuierlich zu und geht anschließend tendenziell langsam zurück, bevor die Inanspruchnahme von Hilfen bei jungen Volljährigen deutlich sinkt (vgl. Abb. 2.6). Im Vergleich zum Vorjahr ist in der Altersgruppe der Kinder bis 3 Jahre ein besonderer Rückgang zu verzeichnen. Vor allem bei den Kleinkindern unter 1 Jahr ist die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen im Vergleich zum Vorjahr um 9 % gesunken.2

ABB. 2.6:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Altersjahren (Deutschland; 2021; andauernde Leistungen am 31.12.; Angaben absolut)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2021; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

2.2.1 Altersspezifische Unterschiede bei der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen

Die Inanspruchnahme einer Beratung, einer ambulanten Hilfe oder einer Fremdunterbringung korrespondiert mit dem Alter der Adressat:innen. Ambulante Leistungen werden häufiger von Familien mit (jüngeren) Kindern in Anspruch genommen. Demgegenüber sind in den Hilfen, die im Kontext von Fremdunterbringungen angeboten werden, erheblich mehr Jugendliche als Kinder zu finden. Dieses „Inanspruchnahmemuster“ ist für die letzten Jahre konstant. Die bereits festgestellte Expansion der Hilfen zur Erziehung (vgl. Kap. 2.1) hat hier im Großen und Ganzen nichts verändert. Das heißt im Einzelnen mit Blick auf die Leistungssegmente (vgl. Abb. 2.7):

  • Erziehungsberatungen: Die Entwicklung zwischen 2010 und 2021 zeigt einen Anstieg der Inanspruchnahme (vgl. Kap. 2.1), der auch mit Blick auf alle Altersgruppen zu beobachten ist. Beratungen werden 2021 am meisten von Kindern im Alter von 6 bis unter 10 Jahren bzw. von deren Eltern in Anspruch genommen (bevölkerungsbezogen 136 pro 10.000 Kinder dieser Altersgruppe). An zweiter Stelle ist die Bedeutung der Altersgruppe der 10- bis unter 14-Jährigen als Adressat:innen der Erziehungsberatung zu nennen (bevölkerungsbezogen 123 pro 10.000 Kinder dieser Altersgruppe). Leistungen der Erziehungsberatung erreichen damit in besonderer Weise Kinder im Grundschulalter, die unmittelbar vor einem Wechsel auf eine weiterführende Schule stehen, und Kinder in den ersten Jahren der weiterführenden Schule, einem scheinbar „riskanten Biografieabschnitt“. Nach deutlichen Rückgängen in der Erziehungsberatung aufgrund coronabedingter Einschränkungen, steigen die Zahlen 2021 in nahezu allen Altersgruppen wieder an, wenngleich die Anzahl der Beratungen ein geringeres Niveau als vor der Pandemie einnimmt (vgl. Kap. 2.1). 
  • Ambulante Hilfen: Das bestehende Übergewicht der ambulanten Hilfen gegenüber den Fremdunterbringungen (vgl. Kap. 2.1) ist insbesondere bis zu einem Alter von 14 Jahren zu erkennen. Bis dahin ist die Inanspruchnahmequote bei den ambulanten Hilfen im Vergleich zu den Fremdunterbringungen mehr als doppelt so hoch. Am häufigsten wurden ambulante Hilfen 2021 von den 10- bis unter 14-Jährigen (258 pro 10.000), gefolgt von den 6- bis unter 10-Jährigen (227 pro 10.000) in Anspruch genommen. Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr sind damit insbesondere die Klientel ambulanter Leistungen. Demgegenüber erhielten junge Volljährige vergleichsweise wenig ambulante Hilfen. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 zeigt sich eine Steigerung der Fallzahlen bei fast allen Altersgruppe bis auf die jüngste Altersgruppe der bis unter 3-Jährigen, die weniger ambulante Hilfen erhielt.3 Besonders stark ist der Rückgang bei den unter 1-Jährigen, bei denen die Inanspruchnahmequote im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 8% gesunken ist. Damit ist bei den unter 3-Jährigen die gesunkene Inanspruchnahmequote in den ambulanten Hilfen hauptsächlich verantwortlich für den oben berichteten allgemeinen Rückgang der Inanspruchnahme der jüngsten Kinder in den Hilfen zur Erziehung.
    Im Vergleich zu 2010 ist die Inanspruchnahme in allen Altersgruppen gestiegen.
  • Fremdunterbringungen: Bei der Altersverteilung der Klientel in der Fremdunterbringung ist mit zunehmendem Alter bis zum Erreichen der Volljährigkeit eine steigende Inanspruchnahme zu beobachten. Zwischen 2010 und 2021 haben sich die Unterschiede zwischen den Altersgruppen jeweils noch einmal erhöht: (Klein-)Kinder werden eher seltener von ihrer Herkunftsfamilie getrennt und fremd untergebracht als ältere Kinder und Jugendliche. Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren weisen mit einem Wert von 165 pro 10.000 dieser Altersgruppe im Jahr 2021 die höchste Inanspruchnahme auf.
    Besonders stark zeigt sich der Rückgang der stationären Hilfen im Vergleich zum Vorjahr bei den jüngsten Kindern unter 1 Jahr (-17 %) bzw. in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen (-2 %).
    Eine rückläufige Inanspruchnahmequote (-2,8 %) zeigt sich ebenfalls für junge Volljährige im Alter von 18 bis unter 27 Jahren, was insbesondere auf den Rückgang von ehemaligen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zurückzuführen ist. Zwischen 2017 und 2019 sind ehemalige unbegleitete ausländische Minderjährige mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht nur weiterhin in Teilen stationär, sondern vermehrt auch in anderen Unterstützungssettings untergebracht worden (z.B. Betreuung in einer eigenen Wohnung). Diese verließen in 2020 und 2021 mit zunehmendem Alter vermehrt das Jugendhilfesystem.
ABB. 2.7:

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten und Altersgruppen (Deutschland; 2010 und 2021; andauernde Leistungen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung1)

* Die Fallzahlen der 18- bis unter 27-Jährigen werden auf die Bevölkerungszahl der 18- bis unter 21-Jährigen bezogen.
** Die Fallzahlen insgesamt werden auf die unter 21-Jährigen bezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

2.2.2 Mehr Jungen als Mädchen in den Hilfen zur Erziehung

Vergleicht man den Anteil von Jungen bzw. jungen Männern und Mädchen bzw. jungen Frauen in den erzieherischen Hilfen, wird deutlich, dass der Anteil der männlichen Adressaten im Jahr 2021 mit 54% an allen Hilfen zur Erziehung überwiegt (vgl. Tab. 2.1; Abb. 2.8)4. An dieser Verteilung hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Der höhere Anteil von Jungen und jungen Männern betrifft alle Hilfearten. Für die Leistungssegmente zeigt sich:

  • Insgesamt finden sich in der Erziehungsberatung im Jahr 2021 – parallel zu der Verteilung in den erzieherischen Hilfen insgesamt – etwas mehr Jungen als Mädchen (vgl. Abb. 2.8). Diese Verteilung zeigt sich jedoch nur bei jungen Menschen unter 14 Jahren. Erziehungsberatung wird in den Altersgruppen der über 14-Jährigen vor allem für weibliche Jugendliche beziehungsweise für deren Eltern gewährt (vgl. Tab. 2.1).
  • Der Anteil der Jungen und jungen Männer bei den ambulanten Leistungen beträgt im Jahr 2021 56% (vgl. Abb. 2.8). Die Leistungen mit dem höchsten Jungenanteil sind derzeit bei der Tagesgruppenerziehung (72%), der sozialen Gruppenarbeit (70%) sowie den Betreuungshilfen (64%) zu verorten. Die Inanspruchnahmequote von 200 Hilfen pro 10.000 der männlichen Bevölkerung im Alter von unter 21 Jahren liegt im Jahr 2021 bei den ambulanten Hilfen über der ihrer Altersgenossinnen (165 Hilfen). Besonders groß sind die Unterschiede bei den Kindern im Grundschulalter und den älteren Kindern zwischen 10 und 14 Jahren.
  • Im Leistungsspektrum der Fremdunterbringungen umfasst der Jungenanteil im Jahr 2021 54%. Hierbei weisen die stationären 27,2er-Hilfen mit 59% den höchsten Anteil männlicher Adressaten aus. Demgegenüber sind Jungen und junge Männer bei der Heimerziehung zu 56% und bei der Vollzeitpflege zu 51% vertreten. Damit sind bei dieser Hilfeart Jungen und Mädchen am ehesten gleich verteilt. Bevölkerungsrelativiert zeigt sich bei den Fremdunterbringungen für 2021 ebenfalls eine höhere Inanspruchnahmequote bei den Jungen und jungen Männern (101 Hilfen) im Vergleich zu der weiblichen Klientel (93 Hilfen). Diese Verteilung wird unter anderem mitbestimmt durch die Gruppe der (ehemaligen) zumeist männlichen UMA.5
    ABB. 2.8:

    Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten und Geschlecht der Adressat:innen (Deutschland; 2021; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben in %)

    * Einschließlich der sonstigen Hilfen
    Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; 2021; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

    TAB. 2.1:

    Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten, Altersgruppen und Geschlecht (Deutschland; 2010 und 2021; andauernde Leistungen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der alters- und geschlechtergleichen Bevölkerung)

    Geschlecht und AltersgruppenErziehungsberatung
    § 28 SGB VIII
    Ambulante Hilfen
    §§ 27,2; 29-32, 35 SGB VIII
    Fremdunterbringungen
    §§ 27,2; 33-34 SGB VIII
    Hilfen zur Erziehung insg.
    §§ 27,2-35 SGB VIII
     20102021201020212010202120102021
    Jungen und junge Männer
    0 bis unter 6 J.71,586,7131,6141,347,646,3250,6274,2
    6 bis unter 10 J.152,6148,4197,9255,377,693,2428,1497,0
    10 bis unter 14 J.129,4124,1214,0298,6103,5129,3446,9552,0
    14 bis unter 18 J.76,568,9156,7211,0138,0167,7371,1447,6
    18 bis unter 27 J.*31,936,658,6108,650,5102,8140,9248,0
    Insgesamt**91,794,4152,3199,882,5101,3326,5395,5
    Mädchen und junge Frauen
    0 bis unter 6 J.57,974,7122,3130,144,744,4225,0249,2
    6 bis unter 10 J.109,5123,1144,0197,069,285,1322,7405,1
    10 bis unter 14 J.99,5122,8138,6214,184,7117,5322,8454,4
    14 bis unter 18 J.89,3108,4120,9190,2128,7162,5338,8461,0
    18 bis unter 27 J.*41,154,250,598,548,481,9140,0234,7
    Insgesamt**78,795,9116,9164,774,392,8270,0353,4
             

    * Die Fallzahlen werden auf die 18- bis unter 21-jährigen jungen Menschen bezogen.
    ** Die Fallzahlen werden auf die unter 21-jährigen jungen Menschen bezogen.
    Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

    2.2.3 Zusammenfassung

    Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungen, ambulanten Hilfen und Fremdunterbringungen unterscheidet sich mit Blick auf das Alter der jungen Menschen, die diese Hilfeleistungen nutzen. Die Zahl der Kinder ist in den Fremdunterbringungen erheblich geringer als im Bereich der ambulanten Hilfen oder der Erziehungsberatung. Die aktuellen Daten zu den Hilfen zur Erziehung verweisen seit 2019 auf eine Veränderung der Adressat:innengruppen wieder hin zu mehr (jüngeren) Kindern vor allem in ambulanten, familienorientierten Hilfen, während rückläufige Bedarfslagen bei UMA und ehemaligen UMA zu erkennen sind.6 Eine gegenläufige Entwicklung zu diesem Trend zeigt sich jedoch im Jahr 2021 bei den jüngsten Kindern. Sowohl in den ambulanten als auch in den stationären Hilfen zur Erziehung sinkt die Inanspruchnahmequote der unter 3-Jährigen erheblich. Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang bei den jüngsten Kindern unter 1 Jahr.

    Mit Blick auf die Geschlechterverteilung sind mehr Jungen als Mädchen in den Hilfen zu finden. Veränderungen bei der Geschlechterverteilung sind kaum zu beobachten. Allerdings markieren die Jahre 2015 bis 2017 eine Ausnahme: Veränderungen wurden in diesem Zeitraum geprägt durch die zunächst gestiegenen Bedarfslagen für unbegleitet nach Deutschland eingereiste, vor allem männliche, Minderjährige in den stationären Hilfen gem. § 34 SGB VIII sowie in Anschlusshilfen für ehemalige UMA7. Die rückläufige Entwicklung der UMA sorgt in den Fremdunterbringungen zu einer Annäherung der Geschlechterverteilung.

    Die Hauptklientel der Erziehungsberatungen sind vor allem Grundschulkinder und ihre Eltern. Ambulante Hilfen werden eher von Familien mit (jüngeren) Kindern in Anspruch genommen als von Familien mit Jugendlichen oder von jungen Volljährigen. Hier ist der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule ein Biografieabschnitt, der eine Reihe von Problemlagen mit sich bringen kann, auf die mit Hilfen zur Erziehung geantwortet werden kann. Dies zeigt der Anstieg der Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen in dieser Altersgruppe. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung spezifischer Hilfeangebote für die Kinder zu richten, die sich in diesem Übergang befinden. Dies verweist einerseits sicherlich auf eine Herausforderung für die Hilfen zur Erziehung, zeigt aber auch andererseits die Schnittstellen zu Grundschulen und auch weiterführenden Schulen – und die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit – auf. Besondere Herausforderungen bestanden 2021 hierbei vor dem Hintergrund der andauernden Einschränkungen im Rahmen der Coronapandemie durch Kontaktbeschränkungen bei Gruppenangeboten und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Jugendhilfe und Schule, die auch Veränderungen in der Ausrichtung von ambulanten Leistungen mit sich brachten.8 Zwar waren diese Einschränkungen im ersten Pandemiejahr stärker zu beobachten, bleiben jedoch abgeschwächt im zweiten Jahr der Pandemie bestehen.9

    Literatur:

    Deutscher Bundestag (2018): Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland. Unterrichtung der Bundesregierung. Drucksache 19/4517. Berlin.

    Erdmann, J./Fendrich, S (2022): Veränderungen in der Ausrichtung ambulanter erzieherischer Hilfen in 2020. In: KomDat Jugendhilfe, 25. Jg., H. 1, S. 8-12.

    Fendrich, S./Tabel, A. (2021): Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII). In: Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik: Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021. Dortmund, S. 21-25.

    Mühlmann, T./Pothmann, J./Sempf, F. (2021): Forschungsbericht zu den wissenschaftlichen Grundlagen für die Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Dortmund.

    Tabel, A. (2020): Empirische Standortbestimmung der Heimerziehung. Fachwissenschaftliche Analyse von Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Frankfurt am Main.

    Tabel, A./Frangen, V. (2022): Konsolidierung der Hilfen zur Erziehung in 2021. In: KomDat Jugendhilfe, 25. Jg., H. 3, S. 4-7.

    1. Die Auswertungen zur Altersverteilung junger Menschen beziehen sich auf die am Jahresende andauernden Hilfen. Die andauernden Hilfen werden hier verwendet, da sich hierüber das altersspezifische Inanspruchnahmeprofil deutlicher konturiert als über die begonnenen oder beendeten Hilfen.
    2. Vgl. Tabel/Frangen 2022
    3. Vgl. Tabel/Frangen 2022
    4. Die Zuordnung der jungen Menschen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" erfolgt in Geheimhaltungsfällen per Zufall zum männlichen oder weiblichen Geschlecht.
    5. vgl. Deutscher Bundestag 2018
    6. Vgl. Mühlmann/Pothmann/Sempf 2021; Fendrich/Tabel 2021
    7. Vgl. Deutscher Bundestag 2018; Fendrich/Tabel 2021; Tabel 2020
    8. Vgl. Erdmann/Fendrich 2022
    9. Tabel/Frangen 2022