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Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Auf einen Blick:

Gesamtvolumen der Fallzahlen (2020):
Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen):131.697
Bevölkerungsbezogene Inanspruchnahme:81,3 pro 10.000 unter 21-Jährige
Ausgaben für Leistungen (2020):
Ausgaben in 1.000 EUR:2.034.632
Ausgaben pro unter 18-Jährigen:148 EUR
Eckwerte (2020):
Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Hilfebeginn:11,6 Jahre
Anteil der Alleinerziehendenfamilien bei Hilfebeginn:32,2%
Anteil der Transferleistungen beziehenden Familien bei Hilfebeginn:25,7%
Anteil der Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, bei Hilfebeginn:12,3%
Durchschnittliche Dauer der beendeten Hilfen:23,9 Monate
Anteil der beendeten Hilfen gemäß Hilfeplan (ohne Zuständigkeitswechsel der Jugendämter):62,5%
Personalsituation (2020):
Im Rahmen der Einrichtungs- und Personalstatistik wird als Arbeitsbereich die Eingliederungshilfe für junge Menschen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung nicht genannt. Vor diesem Hintergrund liegen keine Angaben zu den hier beschäftigten Personen vor. 

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2020; Ausgaben und Einnahmen 2020; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik